Anforderungsprofil
Anforderungsprofil für die Begleitung von trauernden Kindern und Jugendlichen und deren Familien
1. Qualifikation
Eine Qualifikation in Familientrauerbegleitung (siehe z.B. unter Aus-/Weiterbildungen) ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Fachpool. Personen in Ausbildung, nach Absprache mit dem Vorstand. Weiter bringt die Person idealerweise eine Grundausbildung in Trauerbegleitung mit. Diese umfasst ca. 25 Ausbildungstage und entspricht den Qualitätskriterien der grossen Basisqualifikation für Trauerbegleitung vom Bundesverband Trauerbegleitung e.V. Deutschland.
2. Fach-, Persönlichkeits- und Sozialkompetenz
Folgende Aspekte qualifizieren Fachpersonen: Sie verfügen neben Fach- und Methodenkenntnissen auch über Lebenserfahrung, Persönlichkeits- und Sozialkompetenz und sind bereit, die eigene Begleitpraxis mit anderen im Rahmen von Inter- und Supervisionen zu reflektieren. Um die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen zu vertiefen und den Austausch im Netzwerk zu pflegen, ist eine jährliche Teilnahme an einer Veranstaltung unseres Vereins vorausgesetzt.
3. Ethische Richtlinien
Die Anerkennung der ethischen Richtlinien des Vereins familientrauerbegleitung.ch werden für die Aufnahme in den Fachpool vorausgesetzt.
4. Einsatzbereitschaft
Begleitpersonen des Fachpools übernehmen auf direkte Anfrage Begleitungen.
Fachpersonen die Termine nicht wahrnehmen können, melden dies umgehend dem Fachpool via .
Weiter verpflichten sich die Fachpersonen zur Mitarbeit an einem jährlichen Projekt / Engagement für den Verein.
5. Supervision/Intervision
Intervisions-Gruppen sind in Eigenverantwortung der Begleiter/innen regional zu organisieren.
Für weitere Informationen verweisen wir auf das Vereinsreglement.
Luzern, im Februar 2024